Berufliche Bildungszeit (früher «Vierwochenkurs»)
Theolog:innen und Religionspädagog:innen mit bischöflicher Missio in der katholischen Kirche der Deutschschweiz bilden sich alle 10 Jahre gemeinsam weiter. Die interdiözesanen Studienwochen bilden den gemeinsamen Kern.
Der Umfang der Bildungszeit ist diözesan geregelt:
- Bistümer Basel und Chur: volle vierwöchige Bildungszeit (Studienwochen und Wahlpflichtbereich).
- Bistum St. Gallen und deutschsprachiger Teil des Bistums LGF: nur die zwei interdiözesanen Studienwochen.
- Bistum Sitten: freiwillige Teilnahme.
Theolog:innen und Religionspädagog:innen, die mit bischöflicher Missio in einem deutschschweizerischen Bistum tätig sind, haben das Recht und die Pflicht, nach Vollendung von 10 und 20 Dienstjahren eine berufliche Bildungszeit im oben genannten Umfang zu absolvieren. Nach 30 Dienstjahren besteht eine Einladung zur freiwilligen Teilnahme.
Als Instrument der Personal- und Pastoralentwicklung schafft die Bildungszeit eine geplante Freistellung von der beruflichen Tätigkeit: einen strukturierten Raum für Erneuerung, Vertiefung und berufsbiografische Standortbestimmung. Sie ist zugleich Zeit für Lektüre, Stille, Begegnung und für jenes Innehalten, ohne das Reifung und Neuausrichtung nicht möglich sind.
Die Bildungszeit besteht aus zwei Elementen, die über bis zu zwei Kalenderjahre verteilt werden können:
- Interdiözesane Studienwochen (zwei Wochen, gemeinsamer Kern der Bildungszeit): verantwortet von den deutschschweizerischen Bistümern und durchgeführt vom TBI.
- Wahlpflichtbereich (zwei Wochen, eigenverantwortlich): individuell gestaltet und durch die zuständigen diözesanen Bildungsverantwortlichen genehmigt.
Theolog:innen und Religionspädagog:innen besuchen dieselben Studienwochen und durchlaufen sie mehrheitlich gemeinsam. Gemeinsam sind der interdiözesane Austausch über Bistums- und Berufsgrenzen hinweg, die theologische Sprachfähigkeit in einer pluralen Gesellschaft, die Zukunftsthemen des kirchlichen Dienstes sowie das spirituelle Programm und der Transfer in die eigene Praxis. Einzelne Vertiefungsteile finden berufsfeldspezifisch statt und ermöglichen eine Profilierung in den je eigenen Handlungsfeldern.
Profil Theolog:innen | Profil Religionspädagog:innen |
Vertiefung in der Seelsorge und ihren kategorialen Feldern sowie in Fragen von Leitung und Transformation. Schwerpunkt auf Fallarbeit und kollegialer Beratung. | Vertiefung in Religionsunterricht, Katechese und Jugendarbeit. Schwerpunkt auf berufsfeldspezifischen Ateliers und kollegialem Austausch. |
Die Bildungszeit beginnt konzeptionell mit einer individuellen Standortbestimmung. Sie klärt persönliche Lerninteressen, Entwicklungsfelder und berufliche Schwerpunkte und bildet die Grundlage für die Planung des Wahlpflichtbereichs sowie für den Abschlussbericht. Wann und in welcher Form die Standortbestimmung stattfindet, richtet sich nach den diözesanen Gegebenheiten und wird mit der Einladung kommuniziert.
Den formalen Abschluss der Bildungszeit bildet ein Abschlussbericht. Er wird der Person eingereicht, die das Standortgespräch geführt hat oder bei der oder dem diözesanen Bildungsverantwortlichen.
Die Bildungszeit orientiert sich an fünf Kompetenzbereichen:
- Fach- und Methodenkompetenz
- Personale Kompetenz
- Soziale und kommunikative Kompetenz
- Aktivitäts- und Handlungskompetenz
- Spirituelle Kompetenz
Die zwei Wochen Wahlpflichtbereich gestalten die Teilnehmenden eigenverantwortlich. Möglich sind organisierte Kurse und Tagungen ebenso wie begleitete Exerzitien, Praktika mit Begleitperson, kollegiale Hospitationen, Bildungsreisen oder Projektarbeit. Die individuellen Vorhaben werden mit den zuständigen diözesanen Bildungsverantwortlichen besprochen und von ihnen genehmigt.
Als primäre Angebotsplattform dient KircheWeiterBilden.ch; deren Kategorien sind auf die fünf Kompetenzbereiche der Bildungszeit abgestimmt.
Das TBI schlägt Ihnen folgende eigene Kurse für den Wahlpflicht-Bereich vor.
Fach- und Methodenkompetenz
- Ausbilder:in 2027/2028 – Zertifikatslehrgang für alle, die im eigenen Fachbereich Berufseinsteigende ausbilden und begleiten.
- Weihnachten im Sommer – Vordenken für den Advent – Alttestamentliche Vertiefung für Predigt, Seelsorge und Gemeindearbeit im Advent, inkl. Hebräisch-Auffrischung.
Personale Kompetenz
- Körper.Sprache.Führung – Klar führen mit Körper und Raum – Embodiment-Weiterbildung: mit bewusster Präsenz, Körpersprache und Raumverhalten klarer führen und kommunizieren.
Soziale und kommunikative Kompetenz
- Siehe «Körper.Sprache.Führung» unter Personale Kompetenz – der Kurs stärkt auch die kommunikative Wirkung in Gesprächs- und Leitungssituationen.
Aktivitäts- und Handlungskompetenz
- Transformationsprozesse leiten lernen 2027 – Werkzeuge und Haltung für das professionelle Leiten von Veränderungsprozessen im kirchlichen Kontext.
Spirituelle Kompetenz
- Jerusalem entdecken – Spurensuche vor Ort – Bildungsreise von der Schweiz nach Jerusalem und Bethlehem, auf den Spuren christlicher Sakraltopographie.
- Beziehungsweisen – Partnerschaft und Spiritualität – Ökumenisches Studienseminar über Partnerschaft und Spiritualität am Beispiel von Dorothee Wyss und Niklaus von Flüe.
Die Studienwochen 2027 sind die erste Durchführung nach der vom Bildungsrat am 27. Mai 2026 genehmigten Neukonzeption.
Daten | 6.–10. September 2027 (Montag–Freitag) |
Ort | Priesterseminar St. Luzi / Theologische Hochschule Chur |
Kursleitung | Dr. David Wakefield, Institutsleiter TBI |
Kurskosten Studienwochen | CHF 2’490.– |
Pensionskosten | CHF 1’870.– |
Gesamt Studienwochen | CHF 4’360.– plus Reisespesen |
Die detaillierten Kursinformationen werden im Herbst 2026 aufgeschaltet. Die Anmeldung wird mit der Einladung im Januar 2027 eröffnet.
Downloads:
- Voranzeige 2027 – Bildungszeit (Theolog:innen und Religionspädagog:innen)
- Voranzeige 2027 – Bildungszeit (anstellende Behörden)
Die Kosten des Wahlpflichtbereichs sind in ähnlicher Höhe wie jene der Studienwochen zu veranschlagen; für bestimmte Kursformate können höhere Weiterbildungskosten entstehen. Für die gesamte vierwöchige Bildungszeit ist mit einem durchschnittlichen Gesamtbetrag von rund CHF 8’720.– (einschliesslich Kost und Logis, zuzüglich Reisespesen) zu rechnen, der auf zwei Kalenderjahre verteilt werden kann.
Die Bischöfe ersuchen die Anstellungsbehörden, für ihre Mitarbeitenden die Kurs- und Pensionskosten der Bildungszeit nach 10, 20 und allenfalls 30 Dienstjahren zu übernehmen.
Gesuche um Verschiebung der Bildungszeit sowie Dispensgesuche sind an die zuständigen diözesanen Bildungsverantwortlichen zu richten, die in Absprache mit ihrem Bischof entscheiden.
- Gesamtkonzept der vierwöchigen Bildungszeit (Stand 27. Mai 2026)
- Reglement der obligatorischen beruflichen Bildungszeit für Theolog:innen und Religionspädagog:innen
- Gesuchsformular für das individuelle Wahlpflichtprogramm
- Informationsbrief für anstellende Behörden
Reglementarische Fragen zur Bildungszeit und Fragen zum Wahlpflichtbereich richten Sie an die zuständigen diözesanen Bildungsverantwortlichen. Fragen zu den interdiözesanen Studienwochen richten Sie an den Verantwortlichen des TBI, David Wakefield.
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Das im Grundstudium Theologie vermittelte Wissen hat mich in meiner beruflichen und persönlichen Entwicklung gefordert und gefördert. Nebst dem fundierten Fachwissen der Dozierenden fasziniert mich die Möglichkeit der Begegnungen auf Augenhöhe. Eine grosse Bereicherung ist der Austausch mit den Mitstudierenden aus der ganzen Deutschschweiz. Ich kann diesen Studiengang jeder und jedem wärmstens empfehlen.
- Marlen Schärer, Steinhausen
- Studierende im Studiengang Theologie, Abschluss 2022
