Als menschliche Gemeinschaft und Organisation ist die Kirche unmittelbar von zwei Rechtssystemen betroffen, die nicht selten in Spannungen geraten: Da ist zum einen das Recht, das sich die Kirche selbst gibt, zum anderen das Recht, mit dem der Staat die Religionsgemeinschaften und ihr Verhältnis zueinander regelt. Das Fach Kirchenrecht führt in beide ein und erklärt die innerkirchlichen wie die staatskirchenrechtlichen Strukturen in der Schweiz. Es behandelt Fragen wie Kirchenzugehörigkeit, Amtsverständnis, die Rechte der unterschiedlichen Mitglieder des Gottesvolks und nicht zuletzt das kirchliche Eherecht.
Die wichtigste Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich auf einen intensive Auseinandersetzung mit vielfältigen Themen und die dazu gehörige Fachsprache einzulassen.
Gasthörende absolvieren keine Prüfungen. Es sind keine schulischen oder beruflichen Abschlüsse als Voraussetzung nötig. JEDER ist herzlich willkommen.
Sie können diese Vorlesungsreihe als Gasthörerin/Gasthörer besuchen.
Haben Sie Interesse am gesamten 4-jährigen Studiengang Theologie mit 16 Fächern?
Dann finden Sie weitere Informationen unter: https://www.tbi-zh.ch/theologie/studiengang-theologie-sth/
3. März 2025
Urs Brosi, dipl. theol., lic. iur. can., ist Generalsekretär der RKZ (Röm.-kath. Zentralkonferenz)
Das Theologisch-pastorales Bildungsinstitut TBI ist eduqua-zertifiziert
Schweizerisches Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutionen Certificat suisse de qualité pour les institutions de formation continue Certificato svizzero di qualità per istituzioni di formazione continua
© Theologisch-pastorales Bildungsinstitut TBI, 2024 | Datenschutz | Impressum | AGB