«bis dass der Tod euch scheidet» – oder das Kirchenrecht

        

28.02.2023, 19:00 bis 20:30

«bis dass der Tod euch scheidet» – oder das Kirchenrecht

Kirchliche Verfahren zur Nichtigerklärung einer Ehe

Trotz hoher Scheidungsziffer verteidigt das Lehramt der katholischen Kirche die Unauflöslichkeit der gültigen und sakramentalen Ehe. Das Kirchenrecht bietet geschiedenen Katholik:innen als einzigen Weg zu einer neuen Ehe die kirchenamtliche Feststellung, dass die frühere Eheschliessung in der rückblickenden Prüfung nicht gültig zustande gekommen ist.

Was sind die Gründe, deretwegen eine Eheschliessung für ungültig erklärt wird? Wie läuft ein solches Ehenichtigkeitsverfahren ab? Für wen eignet es sich?

Bei diesem «Salon Theologie» geht es um einen echten «Dauerbrenner» des Kirchenrechts – verbunden mit spannenden Einsichten in seine Geschichte und Gegenwart.

Ihr Referent

Urs Brosi, lic. iur. can., Generalsekretär der Röm.-Kath. Zentralkonferenz der Schweiz, Dozent für Kirchenrecht am Studiengang Theologie, im Nebenamt Diözesanrichter am Offizialat des Bistums Basel

Dienstag, 28. Februar 2023 ¦ 19-20.30 Uhr

 

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