Vierwochenkurs für Theologen und Theologinnen

Theologen und Theologinnen, die mit bischöflicher Missio in der Seelsorge tätig sind, haben das Recht und die Pflicht, nach Vollendung von 10 und 20 Dienstjahren eine vierwöchige Bildungszeit (Ausnahme für St. GallerInnen: zweiwöchige Bildungszeit) zu absolvieren.

Bildungszeit für Theologinnen und Theologen

Für die deutschsprachigen Bistümer führt das TBI jährlich die zweiwöchigen obligatorischen Studienwochen durch. Die übrige Bildungszeit kann neu ab 2017 über zwei Kalenderjahre nach individueller Wahl gestaltet werden.

Die individuellen Vorhaben im Wahlpflichtbereich sind von den zuständigen diözesanen Bildungsverantwortlichen zu genehmigen, die InteressentInnen gerne auch beraten. Auf der TBI-Website macht der Bereichsleiter Personalkurse am TBI in Absprache mit den Bildungsverantwortlichen der Bistümer eine Auswahl geeigneter Wahlpflichtkurse zugänglich, die ausdrücklich empfohlen werden.

Die Bischöfe ersuchen die Anstellungsbehörden, für ihre Angestellten die Kurs- und Pensionskosten dieser Bildungszeit nach 10, 20 und allenfalls 30 Dienstjahren zu übernehmen.

 

Reglement

Empfohlene Wahlpflichtkurse

Gesuchsformular zum downloaden

 

Vierwochenkurs 2024

Studienwochen 2024

Vierwochenkurs 2025

Studienwochen 2025